Was hat die „EEG – Umlage“
mit der Förderung
der Erneuerbaren Energien zu tun?
Auf Grund der aktuellen Diskussion um die steigende Umlage nach dem Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG – Umlage) und der Förderung der Erneuerbaren Energien bzw. der Kosten der Energiewende, möchte ich an dieser Stelle die Zusammenhänge näher erläutern.
Die Finanzierung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien erfolgt, seit dem in Kraft treten des Erneuerbare Energien Gesetzes im April 2000, über eine Umlage, die auf den Strompreis aufgeschlagen wird. Ziel des Gesetzes ist, den Ausbau dieser heimischen und emissionsfreien Energien zu fördern. So stieg auch deren Anteil am Stromverbrauch von 6% im Jahr 2000 auf rund 25% in 2013.
Stromintensive Unternehmen, die im internationalen Wettbewerb
stehen
und mehr als 100
Millionen Kilowattstunden im Jahr verbrauchen, wurden
zunächst von der Zahlung der EEG-Umlage befreit.
Die Bundesregierung aus CDU/CSU und FDP änderte 2011 diese
Berechnungsgrundlage. Bereits ab einem jährlichen Stromverbrauch
von
1 Million Kilowattstunden
können sich Unternehmen seither von der Zahlung
der EEG-Umlage befreien lassen. Dies führte zu einem Anstieg der
befreiten Unternehmen von 603 im Jahr 2011 auf rund 2300 in 2014. Zu
diesen privilegierten Unternehmen zählen jetzt beispielsweise auch
Golfplätze und Versicherungen, die bekanntlich nicht im internationalen
Wettbewerb stehen.
Die EEG-Umlage wird somit immer mehr den Privathaushalten und den klein- und mittelständischen Betrieben aufgebürdet und erhöht dementsprechend deren Strompreis.
Zusätzlich wurde von der letzten Bundesregierung festgelegt,
dass der
Strom aus Erneuerbaren Energien an der Leipziger Strombörse verkauft
werden muss. Dabei sind für die Höhe des Börsenstrompreises im
Wesentlichen die Brennstoffkosten der Energieträger (Kohle, Gas etc.)
verantwortlich.
Wind- und Sonnenenergie weisen jedoch keine Brennstoffkosten auf und
senken daher den Börsenstrompreis.
Die Höhe der
EEG-Umlage berechnet sich aufgrund der 2010 neu
geschaffenen, politischen Vorgaben, aus der Differenz zwischen den
Förderkosten der Erneuerbaren Energien und dem Börsenstrompreis.
(s.
Grafik unten)
So
steigt nun die EEG-Umlage, aufgrund der oben genannten, gesetzlich
vorgeschriebenen Berechnungsmethode, immer weiter an, je mehr Wind- und
Sonnenstrom erzeugt wird.
Absurderweise würde sie sogar dann ansteigen, wenn keine einzige
Solarstrom- oder Windkraftanlage mehr gebaut werden würde!
Die Erhöhung der
EEG-Umlage für das Jahr 2014 beträgt gut einen Cent pro Kilowattstunde
Strom. (siehe Grafik unten)
Quelle: Bundesverband
Erneuerbare Energien
Wie sich aus der Grafik berechnen lässt, sind lediglich 6% der Umlage- erhöhung auf die Förderung der Erneuerbaren Energien zurückzuführen.
37% der Umlageerhöhung resultieren aus der zunehmenden
Befreiung „stromintensiver“ Unternehmen.
37%
sind Folge der immer weiter sinkenden Strompreise an der Börse, für
die, im Wesentlichen, die zunehmende Einspeisung von Wind- und
Sonnenstrom verantwortlich ist.
Fazit:
Die EEG-Umlage ist kein Preisschild mehr für den Ausbau der
Erneuerbaren Energien, auch wenn dies immer wieder behauptet wird.
Die Erhöhung der Umlage ist die Folge politischer Weichenstellungen,
die dringend korrigiert werden sollte.
Dr. Dieter Schiel, Arbeitskreis Energie und Klimaschutz