Ihre persönliche Energiewende
Die dezentrale Bürger-Energiewende ist der Agenda 21 seit jeher ein großes Anliegen. Die „Rohstoffe“ Wind- und Solarenergie sind (fast) überall verfügbar und werden nicht wie Öl, Kohle, Gas, Uran erst mit immensem Energieaufwand aus dem Boden gefördert, transportiert und umweltschädlich verbrannt. Erneuerbare Energien haben kaum Umwelt- und Gesundheitsfolgekosten. Deshalb fördert auch der Staat diese Energieformen, seit 1. Januar nochmal besonders:

Foto: Holl/Peipp
Steuerbefreit und null Prozent auf Alles!
- Photovoltaik (PV)-Anlagen auf oder an Häusern bis 30 kW sind künftig (und rückwirkend Steuerjahr 2022) von der Einkommensteuer befreit. Die Anlage EÜR (Einkommensüberschussrechnung) muss nicht mehr ausgefüllt werden (steuertechnisch „Liebhaberei“). Bis zu einer Gesamtgrenze von 100 kWp sind auch mehrere Anlagen bis 30 kW befreit. Für Vermieter, Wohnungseigentümergemeinschaften und Genossenschaften gilt eine Freigrenze von jeweils 15 kWp pro Wohn- und Gewerbeeinheit
- Die Mehrwertsteuer für PV-Anlagen und damit in Zusammenhang stehendes Befestigungsmaterial, Kabel, Zähler, Speicher, Montage, Gerüste, Software (Planung und Überwachung) aber auch Erweiterung bestehender Anlagen und Inselanlagen sinkt auf null Prozent. Das gilt ausdrücklich auch für Balkonkraftwerke. Ausgenommen sind nur Wartungs- und Reparaturarbeiten, Versicherungen, Wallbox-Steuerung für Elektrofahrzeuge.
Solar für jeden – das Balkonkraftwerk
Wer kein eigenes Haus hat, kann ein sogenanntes Balkonkraftwerk oder „steckbares Solargerät“ nutzen, z.B. am Balkon oder aufgeständert im Gartenanteil. Holen Sie dazu aber unbedingt dazu das Einverständnis des Vermieters ein.
Bis 600 Watt in Deutschland unbedenklich, die europäische Norm (noch nicht in unser nationales Recht umgesetzt) geht sogar bis 800 Watt. Der Anschluss ist für den Laien erlaubt, muss nicht durch eine Elektrofachkraft erfolgen (regelt die DIN VDE 0100-551-1:2016-09)
Die Hausinstallation muss bei Verwendung von Sicherungsautomaten nicht extra überprüft werden, bei Schraubsicherungen empfiehlt es sich, für die Phase, an der man einspeist, alternativ die nächstkleinere Sicherung zu nehmen, wenn man keine elektrische Überprüfung in Auftrag geben möchte (Kostenfaktor).
Wenn eine Schuko-Steckdose vorhanden ist und die technische Gestaltung des verwendeten Gerätes die geltenden Sicherheitsstandards einhält, ist die Nutzung zulässig. Wenn eine neue Steckdose gesetzt werden soll, empfiehlt die DGS (Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie e.V.) die Steckverbindung nach DIN VDE 0628-1 (Wieland RST20i3). Der Netzbetreiber kann die Wieland-Steckdose jedoch nicht vorschreiben.
Der Wechselrichter muss auf jeden Fall den Netzausfall-Schutz (NA-Schutz) der VDE-AR-N 4105 erfüllen (z.B. Hoymiles).
Bisher dürfen in Deutschland die Zähler für den Betrieb nicht rückwärtslaufen, deshalb wären nur Ferraris-Zähler mit Rücklaufsperre erlaubt. Durch die Anmeldung beim Netzbetreiber bestellen Sie einen neuen Zähler, der Ihnen aber weder für Montage noch für Betrieb in Rechnung gestellt werden darf.
Der VDE selbst erklärte diese Regelungen in einer Presseerklärung im Januar (600 Watt Grenze, Rücklaufsperre) für unnötig, der Umsetzungsempfehlung will der Gesetzgeber noch dieses Jahr nachkommen.
Gleich anfangen oder noch warten?
Gleich kaufen mit 0 Prozent Mwst. oder noch warten auf die 800 Watt? Mir wäre der Spatz in der Hand lieber. Es lohnt sich auf jeden Fall (meist < 5 Jahre Amortisationszeit)
Weitere Infos zur persönlichen Energiewende
Null Prozent auf Alles: Solarförderverein Photovoltaik-Steuergeschenk der Bundesregierung
Balkonkraftwerk: DGS Fragen und Antworten zu steckbaren Solar-Geräten