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Förderprogramm der Gemeinde wird neu aufgelegt. zu den
Förderbedingungen...

update: 30.04.2021

Förderprogramm des Monats

E-Auto

Elektromobilität im Einzelhandel und bei kommunalen Einrichtungen

Förderprogramm „Ladeinfrastruktur vor Ort“

(veröffentlicht am 30.3.2021 im Bundesanzeiger)
Ab dem 12. April können kleine und mittlere Unternehmen, aber auch Kommunen und kommunale Unternehmen, von dem Förderprogramm des Bundesverkehrsministeriums profitieren und sich bis zu 80% der Investitionskosten für den Aufbau einer öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur zurückerstatten lassen. Zuwendungsfähig sind Ausgaben, die dem Antragsteller durch erstmalige Beschaffung der Ladeinfrastruktur und die Montage (Fundament und Tiefbau) der Ladeeinrichtung entstehen und nahezu alle Kosten, die mit dem Netzanschluss von Wechselstrom- und Gleichstrom-Ladeinfrastruktur verbunden sind. (Merkblatt: https://bit.ly/3ahW88L )

Denken Sie daran: Künftige Kundenbindung passiert auch durch die (meist kostenpflichtige) Ladestation vor dem Geschäft/vor der kommunalen Einrichtung für Elektroauto-Kunden! Die Verweildauer wird oft zum Einkaufen genutzt (vielleicht auch in Ihrem Geschäft?).
Informationen zur Vorgehensweise bei der Antragstellung finden Sie auf den Seiten der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen unter BAV.bund.de / Förderprogramme / Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge (https://bit.ly/3dWdTLP) oder via Post, Mail, Telefon unter
BAV Referat II.2 / LIS
Schloßplatz 9
26603 Aurich
Tel.: 04941/602-555
E-Mail: ladeinfrastruktur@bav.bund.de

KFW-Förderprogramm „Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude (440)“ erneut aufgestockt

Für private Ladestationen wurde das Programm http://kfw.de/440 noch einmal aufgestockt. Zur Erinnerung:  Eigentümer und Wohnungeigentümer- gemeinschaften, Mieter und Vermieter können einen Zuschuss von 900€ für die Errichtung einer Ladestationen an privat genutzten Stellplätzen von Wohngebäuden bekommen. Der Zuschuss ist ohne Vorbedingungen, aber nur für Ladestationen aus einer Liste, zu beantragen und in 5 Minuten erledigt, danach ist das Geld 9 Monate für Sie reserviert. Nach Ausführung der Installation sind dann Rechnung, Grünstromnachweis und gegebenenfalls der Nachweis einer Drosselung auf 11 kW Ladeleistung hochzuladen. Erst daraufhin wird der Antrag bewilligt und das Geld zur Auszahlung angewiesen. Registrieren Sie sich schon mal im KFW-Zuschussportal unter https://bit.ly/3uClx4A .
Nach dem Einloggen sollten Sie dann diese Seite bekommen:

zuschuss_440

Stefan Peipp