Förderprogramm des Monats
Elektromobilität im Einzelhandel und bei kommunalen
Einrichtungen
Förderprogramm „Ladeinfrastruktur vor Ort“
(veröffentlicht am 30.3.2021 im Bundesanzeiger)
Ab dem 12. April können kleine und mittlere Unternehmen, aber auch
Kommunen und kommunale Unternehmen, von dem Förderprogramm des
Bundesverkehrsministeriums profitieren und sich bis zu 80% der
Investitionskosten für den Aufbau einer öffentlich zugänglichen
Ladeinfrastruktur zurückerstatten lassen. Zuwendungsfähig
sind
Ausgaben, die dem Antragsteller durch erstmalige Beschaffung der
Ladeinfrastruktur und die Montage (Fundament und Tiefbau) der
Ladeeinrichtung entstehen und nahezu alle Kosten, die mit dem
Netzanschluss von Wechselstrom- und Gleichstrom-Ladeinfrastruktur
verbunden sind. (Merkblatt: https://bit.ly/3ahW88L )
Denken Sie daran:
Künftige Kundenbindung passiert auch durch die (meist
kostenpflichtige) Ladestation vor dem Geschäft/vor der kommunalen
Einrichtung für Elektroauto-Kunden! Die Verweildauer wird oft zum
Einkaufen genutzt (vielleicht auch in Ihrem Geschäft?).
Informationen zur Vorgehensweise bei der Antragstellung finden Sie auf
den Seiten der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen unter
BAV.bund.de / Förderprogramme / Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge
(https://bit.ly/3dWdTLP)
oder via Post, Mail, Telefon unter
BAV Referat II.2 / LIS
Schloßplatz 9
26603 Aurich
Tel.: 04941/602-555
E-Mail: ladeinfrastruktur@bav.bund.de
KFW-Förderprogramm „Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude (440)“ erneut aufgestockt
Für private
Ladestationen wurde das Programm http://kfw.de/440
noch einmal aufgestockt. Zur Erinnerung: Eigentümer und
Wohnungeigentümer- gemeinschaften, Mieter und Vermieter können einen
Zuschuss von 900€ für die Errichtung einer Ladestationen an privat
genutzten Stellplätzen von Wohngebäuden bekommen. Der Zuschuss ist
ohne Vorbedingungen, aber nur für Ladestationen aus einer Liste, zu
beantragen und in 5 Minuten erledigt, danach ist das Geld 9 Monate für
Sie reserviert. Nach Ausführung der Installation sind dann Rechnung,
Grünstromnachweis und gegebenenfalls der Nachweis einer Drosselung auf
11 kW Ladeleistung hochzuladen. Erst daraufhin wird der Antrag
bewilligt und das Geld zur Auszahlung angewiesen. Registrieren Sie sich
schon mal im KFW-Zuschussportal unter https://bit.ly/3uClx4A
.
Nach dem Einloggen sollten Sie dann diese Seite bekommen:
Stefan Peipp