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5. Juni 2023

Nächstes Agenda-Treffen
im Rathaus, 19:30 Uhr

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radwegDer Agenda-Vorschlag zum Radverkehrskonzept für Schwarzenbruck enthält konkrete Handlungsempfehlungen

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Kulturbahnhof

Energieeinspar-
Förderprogramm der Gemeinde wird neu aufgelegt. Zu den
Förderbedingungen...

update: 02.04.2023

energiewendeIhre persönliche Energiewende

Starten Sie jetzt!

Die dezentrale Bürger-Energiewende ist der Agenda 21 seit jeher ein großes Anliegen. Die "Rohstoffe" Wind- und Solarenergie sind (fast) überall verfügbar und werden nicht wie Öl, Kohle, Gas und Uran mit immensem Energieaufwand aus dem Boden gefördert, transportiert und umweltschädlich verbrannt. Erneuerbare Energien haben kaum Umwelt- und Gesundheitsfolgekosten. Deshalb fördert auch der Staat diese Energieformen - seit 1. Januar 2023 nochmal besonders:

Steuerbefreit und null Prozent auf Alles!

Solar für jeden - das Balkonkraftwerk

Wer kein eigenes Haus hat, kann ein sogenanntes Balkonkraftwerk oder "steckbares Solargerät" nutzen, z.B. am Balkon oder aufgeständert im Gartenanteil. Holen Sie dazu aber unbedingt das Einverständnis des Vermieters ein. In Deutschland gilt ein solches Solargerät bis 600 Watt als unbedenklich, gemäß europäischer Norm bis 800 Watt. Die europäische Norm ist jedoch (noch nicht) in unser nationales Recht umgesetzt. Der Anschluss ist für den Laien erlaubt und muss nicht durch eine Elektrofachkraft erfolgen (geregelt in der DIN VDE 0100-551-1:2016-09). Die HAusinstallation muss bei der Verwendung von Siocherungsautomaten nicht extra überprüft werden. Bei Schraubsicherungen empfiehlt es sich, für die Phase, an der man einspeist, alternativ die nächstkleinere Sicherung zu nehmen, wenn man keine elektrische Überprüfung in Auftrag geben mächte (Kostenfaktor). Wenn eine Schoko-Steckdose vorhanden ist und die technische Gestaltung des verwendeten Geräts die geltenden Sicherheitsstandards einhält, ist die Nutzung zulässig. Wenn eine neue Steckdose gesetzt werden soll, empfiehlt die Deutsche Gesellschaft für Sonnenergie e.V. (DGS) die Steckverbindung nach DIN VDE 0628-1 (Wieland RST20i3). Der Netzbetreiber kann die Wieland-Steckdose jedoch nicht vorschreiben. Der Wechselrichter muss auf jeden Fall den Netzausfall-Schutz (NA-Schutz) der VDE-AR-N 4105 erfüllen (z.B. Hoymiles). Bisher dürfen in Deutschland die Zähler für den Betrieb nicht rückwärtslaufen, deshalb wären nur Ferraris-Zähler mit Rücklaufsperre erlaubt. Durch die Anmeldung beim Netzbetreiber bestellen Sie einen neuen Zähler, der Ihnen aber weder für die Montage noch für den Betrieb in Rechnung gestellt werden darf. Der VDE selbst erklärte diese Regelungen in einer Presseerklärung im Januar 2023 (600 Watt Grenze, Rücklaufsperre) für unnötig, der Umsetzungsempfehlung will der Gesetzgeber noch in diesem Jahr nachkommen.
Gleich kaufen mit 0 Prozent MwSt. oder noch warten auf die 800 Watt?
Mir wäre der Spatz in der Hand lieber. Es lohnt sich auf jeden Fall (meist < 5 Jahre Amortisationszeit)

Näheres bei den häufig gestellten Fragen der DGS
(https://pvplug.de/faq)

S. Peipp