Ihre persönliche Energiewende
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Die dezentrale Bürger-Energiewende ist der Agenda 21 seit jeher ein großes Anliegen. Die "Rohstoffe" Wind- und Solarenergie sind (fast) überall verfügbar und werden nicht wie Öl, Kohle, Gas und Uran mit immensem Energieaufwand aus dem Boden gefördert, transportiert und umweltschädlich verbrannt. Erneuerbare Energien haben kaum Umwelt- und Gesundheitsfolgekosten. Deshalb fördert auch der Staat diese Energieformen - seit 1. Januar 2023 nochmal besonders:Steuerbefreit und null Prozent auf Alles!
- Photovoltiak (PV) - Anlagen bis 30 kW auf oder an Häusern sind künftig (und rückwirkend Steuerjahr 2022) von der Einkommenssteuer befreit. Die Anlage EÜR (Einkommensüberschussrechnung) muss nicht mehr ausgefüllt werden (steuertechnisch "Liebhaberei"). Bis zu einer Gesamtgrenze von 100 kWp sind auch mehrere Anlagen bis 30 kW befreit. Für Vermieter, Wohnungseingentümergemeinschaften und Genossenschaften gilt eine Freigrenze von jeweils 15 kWp pro Wohn- und Gewerbeeinheit.
- Die Mehrwertsteuer für PV-Anlagen und damit in Zusammenhang stehendes Befestigungsmaterial, Kabel, Zähler, Speicher, Montagegerüste, Software (Planung und Überwachung) aber auch für die Erweiterung bestehender Anlagen und Inselanlagen sinkt auf null Prozent. Das gilt ausdrücklich auch für Balkonkraftwerke. Ausgenommen sind nur Wartungs- und Reparaturarbeiten, Versicherungen, Wallbox-Steuerung für Elektrofahrzeuge.
Solar für jeden - das Balkonkraftwerk
S. Peipp